Suchmaschine für die Berliner Kommunalpolitik

Berliner BVV Inspektor

Im Online-Angebot aller 12 Berliner Bezirks­verordenten­ver­sam­mlungen recherchieren.

Die als Prototyp vorliegende App Berliner BVV Inspektor bietet die Möglichkeit bezirksübergreifend im Online-Angebot aller 12 Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zu recherchieren.

Jeder Bezirk Berlins stellt innerhalb des Stadtportals berlin.de eine Fülle an Informationen zu seiner laufenden kommunalpolitischen Arbeit bereit. Sitzungstermine, Tagesordnungspunkte, große Anfragen, Anwohneranfragen, Beschlüsse und vieles mehr sind im Wortlaut vorhanden und können jederzeit eingesehen und nachgelesen werden. Wer sich gelegentlich das Stadtportal anschaut, wird dies allerdings kaum bemerken. Zu tief ist die Seitenstruktur und zu schwierig ist es über die Menü­struktur die Seiten der Bezirks­verordneten­versammlungen auf­zufinden.

Die BVV-übergreifende Suchmaschine nicht nur für Bezirksverordnete

Im Berliner BVV Inspektor gibt es dafür eine einzige einfache Suchmaske. Damit sucht man im eigenen Lieblingsbezirk oder es wird gleichzeitig in allen 12 Bezirken Berlins gesucht. Dies ist nicht nur sehr viel einfacher und schneller. Die bezirksübergreifende Suche gibt es auch nur im Berliner BVV Inspektor. Im Stadtportal berlin.de müsste dieselbe Suche 12 Mal durchgeführt werden.

Kommunalpolitik in Berlin

Berlin ist ein Stadtstaat und damit sowohl Bundesland als auch Stadt. Es gibt 2 Verwaltungsebenen. Der Senat ist die Verwaltung auf Landesebene, die 12 Bezirke nehmen die kommunalen Aufgaben wahr. Jede Bezirksverwaltung besteht aus dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Die Bezirke sind rechtlich nicht selbstständig, sie sind dem Senat untergeordnet. Aus diesem Grund sind die BVVen auch keine Parlamente im engeren Sinn. Sie haben keine Befugnis, Gesetze zu erlassen. Sie funktionieren aber ähnlich und sind die Volksvertretungen der Bezirke. Sie bestehen jeweils aus maximal 55 Bezirksverordneten.

Die BVV wählt den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträte und kontrolliert das Bezirksamt. Sie regt Verwaltungshandlungen mit Anfragen, Ersuchen und Empfehlungen an, hat aber kein Weisungsrecht. Sie beschließt den Bezirkshaushalt, braucht dafür aber die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Grundlage der Arbeit ist das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

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